Barrierefreiheits-Erklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erste Bank Gruppe setzt sich für Vielfalt, Gerechtigkeit und Respekt ein. Das steht schon in ihrer Gründungsurkunde aus dem Jahr 1819. Als Tochterunternehmen der Erste Group Bank AG will auch die Erste Asset Management GmbH Hindernisse abbauen. So können alle Menschen die Produkte und Dienstleistungen gut nutzen. Wir arbeiten daran, unsere Website barrierefrei zu gestalten, auch wenn wir mit unserer Tätigkeit als Verwaltungsgesellschaft grundsätzlich nicht in die Anwendung des Barrierefreiheitsgesetzes fallen.

Weitere Informationen zu Dienstleistungen im Wertpapier-Geschäft finden Sie in den FAQs.

Die Grundlage dafür ist das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Dieses Gesetz regelt Barrierefreiheits-Anforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.institutionals.erste-am.com.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website orientiert sich an der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates. Sie erfüllt die Anforderungen der Barrierefreiheit nur teilweise. Die Website entspricht teilweise der Konformitäts-Stufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1).

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Erfolgskriterium 1.1.1 Non-text Content: Für manche nicht-textliche Inhalte gibt es keine gleichwertige Alternative mit Text. Diese Alternative müsste denselben Zweck erfüllen.
  • Erfolgskriterium 1.3.1 Info and Relationships: Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge werden nicht immer programmatisch bestimmt oder sind über Text verfügbar. Das bedeutet, dass die Daten nicht ausreichend für assistive Technologien bereitgestellt werden können.
  • Erfolgskriterium 1.4.1 Use of Color: Manchmal wird nur die Farbe genutzt, um Informationen oder Funktionen zu unterscheiden.
  • Erfolgskriterium 1.4.3 Contrast (Minimum): Text und Bilder mit Text haben nicht immer genug Kontrast. Logos sind davon ausgenommen.
  • Erfolgskriterium 2.4.6 Headings and Labels: Überschriften und Beschriftungen: Überschriften oder Beschriftungen erklären den Inhalt oder die Funktion nicht ausreichend.
  • Erfolgskriterium 3.3.2 Labels or Instructions: In manchen Fällen fehlen Beschriftungen oder Anweisungen, wenn Nutzer:innen Inhalte eingeben.
  • Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Role, Value: Manchmal sind die Elemente der Benutzer-Oberfläche nicht korrekt. Das betrifft Name, Rolle, Status, Eigenschaften und Werte. Es kann sein, dass diese Informationen fehlen. Benutzer:innen und assistive Technologien werden manchmal nicht informiert, wenn sich etwas ändert. Das betrifft auch Formular-Elemente, Links und skript-gesteuerte Komponenten.
  • Die meisten PDFs sind nicht barrierefrei nach dem PAC-Standard.
  • Nicht alle Texte sind in einfacher Sprache verfasst.

 

Unverhältnismäßige Belastung

Die PDF-Dateien auf der Webseite sind nicht alle barrierefrei zugänglich. Nicht alle Inhalte sind in einfacher Sprache verfügbar. Beides umzusetzen ist aktuell eine unverhältnismäßige Belastung. Deshalb bilden sie eine Ausnahme.

 

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Auf der Website gibt es Videos ohne Untertitel, Audiodeskription und Textalternative. Diese Videos sind ausgenommen, wenn sie vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden.
  • Es gibt Dateien, die nicht barrierefrei sind, zum Beispiel PDF-Dateien. Diese Dateien sind ausgenommen, wenn sie vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden.
  • Inhalte von anderen Anbietern sind ausgenommen, wenn die Erste Asset Management keinen Einfluss darauf hat. Dazu gehören zum Beispiel PDF-Dateien von anderen Anbietern.
  • Archive sind ausgenommen, wenn die Inhalte nach dem 28. Juni 2025 nicht mehr geändert werden. Solche Inhalte sind als Archiv gekennzeichnet.
  • Eine Version in Gebärdensprache ist nicht unbedingt notwendig.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt und aktualisiert. Die Website wurde nach den WCAG 2.1 Richtlinien im Konformitätslevel AA überarbeitet. Die Abteilung Communications & Digital Marketing prüft neue Inhalte regelmäßig auf Barrierefreiheit, wenn sie veröffentlicht werden.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Bitte senden Sie uns sämtliche Mitteilungen und Anregungen an EAMCommunications@erste-am.com. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns den Link der betroffenen Seite oder des Dokuments an.